IMMOBILIEN - INSPEKTOR 24 |
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IHR
PERSÖNLICHER SCHUTZ VOR ÄRGER UND GELDVERLUST |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Version 01.01.2010 Die Beratung von IMMOBILIEN - INSPEKTOR 24, Amselweg 10, 88045 Friedrichshafen (nachfolgend Immobilien-Inspektor 24 genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Basis dieser Beratungsbedingungen, die Bestandteil des Dienstleistungsvertrages werden. I. Vertragsgegenstand a) Immobilien-Inspektor 24 ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Beratungsleistungen schwerpunktmäßig über das Internet erbringt. Immobilien-Inspektor 24 unterstützt und berät Bauherren, Immobilien-Käufer und Eigentümer z.B. bei - der Auswahl von Immobilien - der Gestaltung von Verträgen - der Prüfung von Bauleistungen und Kosten - der Feststellung von Mängel und deren Beseitigung - bautechnischen Problemen in der Ausführung - der Wertermittlung von Schäden und Mängel an Gebäuden - der Durchführung von Ausschreibungen für Bauleistungen - der Durchsetzung von Wertminderung, Einbehaltungsrecht und Gewährleistungsansprüchen b) Vertragsgegenstand ist daher die Erhebung, Analyse und Übermittlung von Informationen und die Beratung des Kunden auf Grundlage von Erhebungs- oder Analyseergebnissen. II. Vertragsabschluss Die Absendung des Anfrageformulars an Immobilien-Inspektor 24 durch den Kunden stellt ein Angebot des Kunden unter Einbezug dieser Bedingungen dar. Der Kunde ist an die Anfrage (Vertragsangebot) drei Tage gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn Immobilien-Inspektor 24 das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Die Annahme wird durch eine Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt. Immobilien-Inspektor 24 behält sich vor, den Vertragsabschluss von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung einer Vorleistung durch den Kunden abhängig zu machen oder ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Dies gilt besonders für Anfragen, die gesetzeswidrige Vorhaben aufzeigen. III. Leistungen, Honorare und Fälligkeit Beratung und Informationen zu den von Immobilien-Inspektor 24 angebotenen Leistungen, so wie die hierbei anfallenden Honorare sind der Seite Leistungen und Honorare von Immobilien-Inspektor 24 zu entnehmen. Die Rechnungen von Immobilien-Inspektor 24 sind, ohne Abzug nach Erhalt fällig. Der Kunde unterliegt dabei einer Vorleistungspflicht, Immobilien-Inspektor 24 nimmt die Beratungsleistung erst nach Eingang der berechneten Reisekosten zur Objektbesichtigung auf. Der Zeitpunkt der Erfüllung der Vorleistung durch den Kunden ist somit der Zeitpunkt des Beratungsbeginns. IV. Datenspeicherung Gemäß § 22 Abs. 1 und § 33 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst Datenschutzordnung wird der Kunde darauf hingewiesen, dass Immobilien-Inspektor 24 und beauftragte Erfüllungsgehilfen die im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten maschinell speichern und verarbeiten. Immobilien-Inspektor 24 gewährleistet, dass hierbei die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Jede Information, die der Kunde sendet, ist grundsätzlich nicht geheim und könnte von einer Drittperson während des Versands überwacht und abgerufen werden. Die Sicherheit von E-Mail-Nachrichten und allen über das Internet verbreiteten (Senden und Empfangen) Informationen kann nicht garantiert werden. Dasselbe trifft für etwaige "Errors" zu. Informationen können u.U. von Dritten abgerufen oder verändert, verloren oder beschädigt werden, können verspätet oder unvollständig ankommen oder können Viren enthalten. Immobilien-Inspektor 24 unternimmt alles Zumutbare, um die Übermittlungs- und Transaktionssicherheit von auf elektronischem Wege erhaltenen Informationen zu gewährleisten. Immobilien-Inspektor 24 schließt aber jede Haftung für Schäden aus, welche durch missbräuchliche Verwendung von Informationen durch Drittpersonen entstehen. Immobilien-Inspektor 24 unternimmt ebenso alles Zumutbare, um die Übermittlungs- und Transaktionssicherheit von E-Mails zu gewährleisten. Immobilien-Inspektor 24 schließt aber jede Haftung für Fehler oder fehlende Informationen aus, welche als Resultat von E-Mail-Nachrichten oder der über das Internet verbreiteten Informationen entstehen könnten. Wenn der Kunde Passwörter, Kreditkartennummern oder andere Informationen sendet, die er lieber geheim halten würde, ist es für den Kunden im Zweifel sicherer, solche Informationen nicht zu versenden. V. Leistungszeit und Termine Immobilien-Inspektor 24 verpflichtet sich, die Beratungsleistung schnellstmöglich auszuführen. Immobilien-Inspektor 24 ist bestrebt, dem Kunden mitgeteilte Termine (z.B. für die Fertigstellung von Antworten auf Anfragen) einzuhalten. Terminangaben sind aber grundsätzlich unverbindlich. Für die sorgfältige Durchführung aller notwendigen Recherchen und die Erstellung des Beratungsberichtes gilt ein Zeitraum von maximal vier Wochen ab Beratungsbeginn als zeitliche Obergrenze. Immobilien-Inspektor 24 räumt jedoch ergänzend hierzu dem Kunden, für den Fall, dass die Antwort auf die Kundenanfrage allen Bemühungen zum Trotz bis zum Ablauf des siebten Tages ab Beratungsbeginn nicht fertiggestellt und abgesandt sein sollte, ein außerordentliches Recht auf sofortigen Rücktritt ein und erstattet nach Erklärung des Rücktritts ein von dem Kunden bereits gezahltes Beratungshonorar zurück. VI. Gewährleistung und Haftung Immobilien-Inspektor 24 unternimmt alles Zumutbare, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Informationen aufgrund von Erfahrungswerten und Analysemethoden zu sichern. Die Empfehlungen und Berechnungen basieren auf dem aktuellen Stand der Planungs- und Bautechnik und werden aufgrund tiefgehender Kenntnis der Märkte, der Literatur, der Praxis in Klein- und Großunternehmen auf Basis der praktischen Erfahrung des Anfragebearbeiters und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Immobilien-Inspektor 24 macht aber keinerlei Zusicherungen über die Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der auf der Website enthaltenen Informationen und Ansichten bezüglich der vom Benutzer daraus abgeleiteten Immobiliensituation. Antworten auf Anfragen stellen lediglich Entscheidungshilfen für eine immobilienwirtschaftliche Problembehandlung dar und können lediglich eine Schnellanalyse über die Immobilie oder Teile davon leisten. Entscheidungen sollten nie ausschließlich aufgrund dieser Angaben auf die Anfrage gefällt werden. Vielmehr sollte der Kunde sich bei seinen Entscheidungen von den qualifizierten Fachpersonen von Immobilien-Inspektor 24 vor Ort beraten lassen, wenn in der Anfrageantwort dem Kunden die Inanspruchnahme einer weitergehenden Beratung empfohlen wird. a) Immobilien-Inspektor 24 wird versuchen, dass die Dienstleistungen von Immobilien-Inspektor 24 die Entscheidungen des Kunden bestmöglich vorbereiten. Die konkrete Entscheidung bleibt aber die des Kunden. b) Immobilien-Inspektor 24 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf den Umfang vorhersehbarer Schäden begrenzt. c) Immobilien-Inspektor 24 haftet für Schäden, die sich aus der Durchführung eines Auftrages ergeben, einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des doppelten der Gesamtvergütung, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von fünftausend Euro. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. d) Immobilien-Inspektor 24 wird im Rahmen seiner Tätigkeit versuchen, die Wünsche und Anforderungen des Kunden so umfassend wie möglich zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Tätigkeiten von Immobilien-Inspektor 24 bestmöglich zu unterstützen. Immobilien-Inspektor 24 kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch fehlerhafte oder lückenhafte Information durch den Kunden entstehen. Auch hat Immobilien-Inspektor 24 Leistungsmängel dann nicht zu vertreten, wenn diese zurückzuführen sind auf die vom Kunden gegebene Aufgabenstellung oder auf Mängel der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder in anderer Weise auf unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen. e) Immobilien-Inspektor 24 kann keine Haftung für die Richtigkeit von an den Kunden übermittelten Daten übernehmen, die aus Berechnungen, Erhebungen oder sonstigen Veröffentlichungen von Dritten stammen, sondern lediglich gewährleisten, dass die Daten richtig und vollständig übermittelt werden. Ebenfalls kann Immobilien-Inspektor 24 keine Haftung für den Fall übernehmen, dass die Nutzung der übermittelten Daten in Rechte Dritter eingreift. VII. Vertraulichkeit von Informationen Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von Immobilien-Inspektor 24 bereitgestellten Informationen als vertraulich. Immobilien-Inspektor 24 verpflichtet sich im Gegenzug, alle vom Kunden mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur für statistische Zwecke zu speichern und weiterzuverwerten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht bzw. nur mit Zustimmung des Kunden, es sei denn die Weitergabe dient der Erreichung des Vertragszweckes. Sollte der Kunde eine Weitergabe der übermittelten Daten in keinem Falle, also auch nicht zur Erreichung des Vertragszweckes wünschen, so hat er dies Immobilien-Inspektor 24 ausdrücklich mitzuteilen. VIII. Nutzung von Anfrageergebnissen Die von Immobilien-Inspektor 24 mitgeteilten Anfrageergebnisse sind lediglich zur eigenen Verwendung des Kunden bestimmt. Eine gewerbliche Nutzung der mitgeteilten Daten ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung, den Nachdruck sowie die Speicherung in einer Datenbank. Immobilien-Inspektor 24 behält sich an den Anfrageergebnissen Urheberrechte, soweit diese entstanden sind, ausdrücklich vor. IX. Sonstige Bestimmungen a) Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag ist der Kunde nicht berechtigt. b) Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. c) Auf den Vertrag ist allein bundesdeutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist Friedrichshafen. d) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Friedrichshafen. e) Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Immobilien-Inspektor 24 hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen gelten auch dann, wenn Immobilien-Inspektor 24 in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen des Vertrages abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt. X. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu setzen, die dem Zweck der Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt. Soweit eine Bestimmung unvollständig ist oder wird, gilt das Entsprechende. |
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