IMMOBILIEN - INSPEKTOR 24

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     Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB                        Version 01.01.2010 
   
     Die Beratung von IMMOBILIEN - INSPEKTOR 24,  Amselweg 10, 88045 Friedrichshafen
     (nachfolgend Immobilien-Inspektor 24 genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Basis dieser
     Beratungsbedingungen, die Bestandteil des Dienstleistungsvertrages werden. 
     I. Vertragsgegenstand 
     a) Immobilien-Inspektor 24 ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Beratungsleistungen schwerpunktmäßig
     über das Internet erbringt. Immobilien-Inspektor 24 unterstützt und berät Bauherren, Immobilien-Käufer und
     Eigentümer  z.B. bei 
     - der Auswahl von Immobilien
     - der Gestaltung von Verträgen
     - der Prüfung von Bauleistungen und Kosten 
     - der Feststellung von Mängel und deren Beseitigung 
     - bautechnischen Problemen in der Ausführung
     - der Wertermittlung von Schäden und Mängel an Gebäuden 
     - der Durchführung von Ausschreibungen für Bauleistungen 
     - der Durchsetzung von Wertminderung, Einbehaltungsrecht und Gewährleistungsansprüchen
     b) Vertragsgegenstand ist daher die Erhebung, Analyse und Übermittlung von Informationen und
     die Beratung des Kunden auf Grundlage von Erhebungs- oder Analyseergebnissen.
     II. Vertragsabschluss
     Die Absendung des Anfrageformulars an Immobilien-Inspektor 24 durch den Kunden stellt ein Angebot des Kunden
     unter Einbezug dieser Bedingungen dar. Der Kunde ist an die Anfrage (Vertragsangebot) drei Tage gebunden.
     Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn Immobilien-Inspektor 24 das Vertragsangebot nicht vorher
     schriftlich abgelehnt hat. Die Annahme wird durch eine Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt.
     Immobilien-Inspektor 24 behält sich vor, den Vertragsabschluss von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von
     der Stellung einer Vorleistung durch den Kunden abhängig zu machen oder ohne Angabe von Gründen zu
     verweigern. Dies gilt besonders für Anfragen, die gesetzeswidrige Vorhaben aufzeigen. 
     III. Leistungen, Honorare und Fälligkeit
     Beratung und Informationen zu den von Immobilien-Inspektor 24 angebotenen Leistungen, so wie die hierbei
     anfallenden Honorare sind der Seite Leistungen und Honorare von Immobilien-Inspektor 24 zu entnehmen.
     Die Rechnungen von Immobilien-Inspektor 24 sind, ohne Abzug nach Erhalt fällig.
     Der Kunde unterliegt dabei einer Vorleistungspflicht, Immobilien-Inspektor 24 nimmt die Beratungsleistung erst
     nach Eingang der berechneten Reisekosten zur Objektbesichtigung auf. Der Zeitpunkt der Erfüllung der Vorleistung
     durch den Kunden ist somit der Zeitpunkt des Beratungsbeginns.
     IV. Datenspeicherung 
     Gemäß § 22 Abs. 1 und § 33 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst Datenschutzordnung wird der
     Kunde darauf hingewiesen, dass Immobilien-Inspektor 24 und beauftragte Erfüllungsgehilfen die im Rahmen des
     Vertrages erhobenen Daten maschinell speichern und verarbeiten. Immobilien-Inspektor 24 gewährleistet,
     dass hierbei die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Jede Information, die der Kunde
     sendet, ist grundsätzlich nicht geheim und könnte von einer Drittperson während des Versands überwacht und
     abgerufen werden. Die Sicherheit von E-Mail-Nachrichten und allen über das Internet verbreiteten
     (Senden und Empfangen) Informationen kann nicht garantiert werden. Dasselbe trifft für etwaige "Errors" zu.
     Informationen können u.U. von Dritten abgerufen oder verändert, verloren oder beschädigt werden, können verspätet
     oder unvollständig ankommen oder können Viren enthalten. Immobilien-Inspektor 24 unternimmt alles Zumutbare,
     um die Übermittlungs- und Transaktionssicherheit von auf elektronischem Wege erhaltenen Informationen zu
     gewährleisten. Immobilien-Inspektor 24 schließt aber jede Haftung für Schäden aus, welche durch missbräuchliche
     Verwendung von Informationen durch Drittpersonen entstehen. 
     Immobilien-Inspektor 24 unternimmt ebenso alles Zumutbare, um die Übermittlungs- und Transaktionssicherheit
     von E-Mails zu gewährleisten. Immobilien-Inspektor 24 schließt aber jede Haftung für Fehler oder fehlende
     Informationen aus, welche als Resultat von E-Mail-Nachrichten oder der über das Internet verbreiteten Informationen
     entstehen könnten. 
     Wenn der Kunde Passwörter, Kreditkartennummern oder andere Informationen sendet, die er lieber geheim
     halten würde, ist es für den Kunden im Zweifel sicherer, solche Informationen nicht zu versenden. 
     V. Leistungszeit und Termine
     Immobilien-Inspektor 24 verpflichtet sich, die Beratungsleistung schnellstmöglich auszuführen.
     Immobilien-Inspektor 24 ist bestrebt, dem Kunden mitgeteilte Termine (z.B. für die Fertigstellung von Antworten
     auf Anfragen) einzuhalten. Terminangaben sind aber grundsätzlich unverbindlich. Für die sorgfältige Durchführung
     aller notwendigen Recherchen und die Erstellung des Beratungsberichtes gilt ein Zeitraum von maximal vier Wochen
     ab Beratungsbeginn als zeitliche Obergrenze.      
     Immobilien-Inspektor 24 räumt jedoch ergänzend hierzu dem Kunden, für den Fall, dass die Antwort auf die
     Kundenanfrage allen Bemühungen zum Trotz bis zum Ablauf des siebten Tages ab Beratungsbeginn nicht
     fertiggestellt und abgesandt sein sollte, ein außerordentliches Recht auf sofortigen Rücktritt ein und erstattet nach
     Erklärung des Rücktritts ein von dem Kunden bereits gezahltes Beratungshonorar zurück.
     VI. Gewährleistung und Haftung 
     Immobilien-Inspektor 24 unternimmt alles Zumutbare, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Informationen
     aufgrund von Erfahrungswerten und Analysemethoden zu sichern. Die Empfehlungen und Berechnungen basieren
     auf dem aktuellen Stand der Planungs- und Bautechnik und werden aufgrund tiefgehender Kenntnis der Märkte,
     der Literatur, der Praxis in Klein- und Großunternehmen auf Basis der praktischen Erfahrung des Anfragebearbeiters
     und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Immobilien-Inspektor 24 macht aber keinerlei Zusicherungen über
     die Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der auf der Website enthaltenen Informationen und Ansichten
     bezüglich der vom Benutzer daraus abgeleiteten Immobiliensituation.  Antworten auf Anfragen stellen lediglich
     Entscheidungshilfen für eine immobilienwirtschaftliche Problembehandlung dar und können lediglich eine
     Schnellanalyse über die Immobilie oder Teile davon leisten.
     Entscheidungen sollten nie ausschließlich aufgrund dieser Angaben auf die Anfrage gefällt werden.
     Vielmehr sollte der Kunde sich bei seinen Entscheidungen von den qualifizierten Fachpersonen von
     Immobilien-Inspektor 24 vor Ort beraten lassen, wenn in der Anfrageantwort dem Kunden die Inanspruchnahme
     einer weitergehenden Beratung empfohlen wird.
     a) Immobilien-Inspektor 24 wird versuchen, dass die Dienstleistungen von Immobilien-Inspektor 24
     die Entscheidungen des Kunden bestmöglich vorbereiten. Die konkrete Entscheidung bleibt aber die des Kunden.
     b) Immobilien-Inspektor 24 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei
     Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf den Umfang
     vorhersehbarer Schäden begrenzt. 
     c) Immobilien-Inspektor 24 haftet für Schäden, die sich aus der Durchführung eines Auftrages ergeben, einmalig
     bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des doppelten der Gesamtvergütung, höchstens jedoch bis zu einem Betrag
     von fünftausend Euro. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
     d) Immobilien-Inspektor 24 wird im Rahmen seiner Tätigkeit versuchen, die Wünsche und Anforderungen des
     Kunden so umfassend wie möglich zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Tätigkeiten von
     Immobilien-Inspektor 24 bestmöglich zu unterstützen. Immobilien-Inspektor 24 kann keine Haftung für Schäden
     übernehmen, die durch fehlerhafte oder lückenhafte Information durch den Kunden entstehen.
     Auch hat Immobilien-Inspektor 24 Leistungsmängel dann nicht zu vertreten, wenn diese zurückzuführen sind auf
     die vom Kunden gegebene Aufgabenstellung oder auf Mängel der durch den Kunden zur Verfügung gestellten
     Informationen oder in anderer Weise auf unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen. 
     e) Immobilien-Inspektor 24 kann keine Haftung für die Richtigkeit von an den Kunden übermittelten Daten
     übernehmen, die aus Berechnungen, Erhebungen oder sonstigen Veröffentlichungen von Dritten stammen,
     sondern lediglich gewährleisten, dass die Daten richtig und vollständig übermittelt werden.
     Ebenfalls kann Immobilien-Inspektor 24 keine Haftung für den Fall übernehmen, dass die Nutzung der
     übermittelten Daten in Rechte Dritter eingreift. 
     VII. Vertraulichkeit von Informationen 
     Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von Immobilien-Inspektor 24
     bereitgestellten Informationen als vertraulich. Immobilien-Inspektor 24 verpflichtet sich im Gegenzug, alle vom
     Kunden mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur für statistische Zwecke zu speichern
     und weiterzuverwerten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht bzw. nur mit Zustimmung des Kunden,
     es sei denn die Weitergabe dient der Erreichung des Vertragszweckes. Sollte der Kunde eine Weitergabe der
     übermittelten Daten in keinem Falle, also auch nicht zur Erreichung des Vertragszweckes wünschen,
     so hat er dies Immobilien-Inspektor 24 ausdrücklich mitzuteilen.
     VIII. Nutzung von Anfrageergebnissen 
     Die von Immobilien-Inspektor 24 mitgeteilten Anfrageergebnisse sind lediglich zur eigenen Verwendung des
     Kunden bestimmt. Eine gewerbliche Nutzung der mitgeteilten Daten ist nicht zulässig.
     Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung, den Nachdruck sowie die Speicherung in einer
     Datenbank. Immobilien-Inspektor 24 behält sich an den Anfrageergebnissen Urheberrechte, soweit diese
     entstanden sind, ausdrücklich vor.
     IX. Sonstige Bestimmungen 
     a) Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag ist der Kunde nicht berechtigt. 
     b) Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden
     bestehen nicht.  Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 
     c) Auf den Vertrag ist allein bundesdeutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist Friedrichshafen. 
     d) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Friedrichshafen. 
     e) Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von ihnen abweichende
     Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Immobilien-Inspektor 24 hat ausdrücklich schriftlich ihrer
     Geltung zugestimmt. Die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen gelten auch dann, wenn
     Immobilien-Inspektor 24 in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen des Vertrages abweichenden
     Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt. 
     X. Salvatorische Klausel 
     Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
     restlichen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu setzen, die dem
     Zweck der Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt.
     Soweit eine Bestimmung unvollständig ist oder wird, gilt das Entsprechende.