IMMOBILIEN - INSPEKTOR 24

IHR PERSÖNLICHER SCHUTZ VOR ÄRGER UND GELDVERLUST
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Mängelerfassung Wertminderung Einbehaltungsrecht Bauabnahme Gewährleistung Kostenkontrolle Planprüfung Wertgutachten Kaufvertrag Ausschreibung Bauvertrag
 
    B A U K O N T R O L L E    

     Eine Baukontrolle durch einen unabhängigen Bausachverständigen
     schützt jeden Bauherrn und Immobilienkäufer effektiv vor finanziellem
     Schaden. Aufgrund der vertraglichen Konstellation findet aus
     wirtschaftlichen Gründen meist nur eine Selbstkontrolle der am Bau
     beteiligten Firmen statt. Die negativen Folgen trägt davon allein der
     Immobilenkäufer, der aufgrund seiner Unwissenheit und der sich nach
     Übergabe verändernden Rechtslage mühsam und mit zusätzlichem
     Kapitalaufwand sich sein Recht vor Gericht erkämpfen muss.
     Sind hierfür keine entsprechenden Sicherheitsleistungen vorhanden,
     wird der Traum vom Eigenheim schnell zum Alptraum.
     Sichern Sie sich rechtzeitig ihre Ansprüche ohne Prozessrisiko damit
     schon vor dem Einzug der nervenaufreibende und kostspielige
     Ärger ausbleibt.
     
     Sie wollen Ihre Immobilie ohne Mängel
     
     > Sie haben ein Bauvorhaben oder ein im Bau befindliche Immobilie
        oder eine Eigentumswohnung erworben
     > Die Arbeiten am Bau sind für Sie nicht nachvollziehbar und
        die Bauleistungen entsprechen nicht den Verträgen
     > Sie wollen Mängel rechtzeitig beseitigen lassen, bevor sie
        durch andere Leistungen verdeckt werden
     > Werden alle Ihre Sonderwünsche auch vertragsgerecht ausgeführt
     > Werden alle technischen Baubestimmungen gemäß der
        Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) eingehalten
     > Sind Ihnen die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bewusst

     Unsere unabhängige Beratungsleistung 
     + Überwachung und Prüfung der Bauleistungen vor Ort 
     + Erfassung und Mitteilung von nicht vertragsgemäßen Ausführungen
     + Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
     + Erstellen von Berechnungen zur Schadensabwendung
     + Mitwirkung bei Verhandlungen mit den Vertragspartnern 
     + Auswahl von Baustoffen und Bauelementen
     + Bewertung von Folgekosten
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