IMMOBILIEN - INSPEKTOR 24

IHR PERSÖNLICHER SCHUTZ VOR ÄRGER UND GELDVERLUST
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    B A U A B N A H M E    

     Die Bauabnahme durch den Käufer ist ein entscheidender Schritt
     mit folgenreicher Wirkung für alle Vertragspartner.
     Vor der Bauabnahme und Übergabe der Immobilie müssen im
     Interesse des Käufers sämtliche vertragsrelevanten Punkte erfasst
     sein um im Übergabetermin alle Fakten, die nicht vertragskonform
     sind, protokollieren zu können. Mängel in der Bauleistung oder noch
     geschuldete Leistungen haben unmittelbare Auswirkung auf das dem
     Käufer zustehende Zurückbehaltungsrecht. Aus der Sicht des Käufers
     besteht im Abnahmetermin die letzte Möglichkeit größeren finanziellen
     Schaden noch rechtzeitig abzuwenden. Alle im Abnahmetermin
     versäumten Forderungen kann der Käufer in der Folge nur noch mit
     sehr viel Zeit und zusätzlichem Kapitalaufwand geltend machen.
     Hinzu kommt noch die Gefahr, dass bis zur Durchsetzung seiner
     Ansprüche die Firma, von der er die Immobilie erworben hat,
     inzwischen nicht mehr existiert.
     Die erworbene Immobilie soll von Ihnen abgenommen werden
     > Sie wollen an der erworbenen Immobilie durch Versäumnisse kein 
        Kapital verlieren
     > Sie wünschen eine Klärung aller vertragsrelevanten Leistungen 
        vor der Bauabnahme
     > Sie kennen nicht die Höhe der Kosten aller einzelnen, noch zu 
        erbringenden Arbeiten gemäß Vertrag
     > Sie wollen wissen wie hoch Ihr Zurückbehaltungsrecht ist
     > Sie möchten über Ablauf und Fristen bezüglich der Bauabnahme 
        informiert sein
     > Sie wollen keine Überzahlung riskieren
     Unsere unabhängige Beratungsleistung
     + Begehung der Immobilie mit dem Käufer
     + Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistung zur Bauabnahme 
     + Berechnung der Kosten für noch zu erbringenden Leistungen
     + Berechnung der Höhe Ihres Zurückbehaltungsrechtes
     + Mitwirkung bei der Protokollierung zum Bauabnahmetermin
     + Mitwirkung bei der Verhandlung mit Ihren Vertragspartnern
     + Übernahme des erforderlichen Schriftverkehrs
     + Aufstellung aller Gewährleistungsfristen
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