B A U A B N A H M E
Die Bauabnahme durch den Käufer ist ein entscheidender Schritt
mit folgenreicher Wirkung für alle Vertragspartner.
Vor der Bauabnahme und Übergabe der Immobilie müssen im
Interesse des Käufers sämtliche vertragsrelevanten Punkte erfasst
sein um im Übergabetermin alle Fakten, die nicht vertragskonform
sind, protokollieren zu können. Mängel in der Bauleistung oder noch
geschuldete Leistungen haben unmittelbare Auswirkung auf das dem
Käufer zustehende Zurückbehaltungsrecht. Aus der Sicht des Käufers
besteht im Abnahmetermin die letzte Möglichkeit größeren finanziellen
Schaden noch rechtzeitig abzuwenden. Alle im Abnahmetermin
versäumten Forderungen kann der Käufer in der Folge nur noch mit
sehr viel Zeit und zusätzlichem Kapitalaufwand geltend machen.
Hinzu kommt noch die Gefahr, dass bis zur Durchsetzung seiner
Ansprüche die Firma, von der er die Immobilie erworben hat,
inzwischen nicht mehr existiert.
Die erworbene Immobilie soll von Ihnen abgenommen werden
> Sie wollen an der erworbenen Immobilie durch Versäumnisse kein
Kapital verlieren
> Sie wünschen eine Klärung aller vertragsrelevanten Leistungen
vor der Bauabnahme
> Sie kennen nicht die Höhe der Kosten aller einzelnen, noch zu
erbringenden Arbeiten gemäß Vertrag
> Sie wollen wissen wie hoch Ihr Zurückbehaltungsrecht ist
> Sie möchten über Ablauf und Fristen bezüglich der Bauabnahme
informiert sein
> Sie wollen keine Überzahlung riskieren
Unsere unabhängige Beratungsleistung
+ Begehung der Immobilie mit dem Käufer
+ Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistung zur Bauabnahme
+ Berechnung der Kosten für noch zu erbringenden Leistungen
+ Berechnung der Höhe Ihres Zurückbehaltungsrechtes
+ Mitwirkung bei der Protokollierung zum Bauabnahmetermin
+ Mitwirkung bei der Verhandlung mit Ihren Vertragspartnern
+ Übernahme des erforderlichen Schriftverkehrs
+ Aufstellung aller Gewährleistungsfristen
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