W E R T M I N D E R U N G
Bauleistungen die nicht der vertraglich vereinbarten Ausführung
entsprechen mindern den Kaufpreis, sofern der Käufer oder Bauherr
der Ausführung fristgerecht widerspricht. Bestehen am Kaufobjekt
Mängel, so sollten sie unbedingt vor Bezahlung der Bauleistung erfasst
und dokumentiert werden um die zu erwartenden Behebungskosten in
der zulässigen Höhe in Abzug bringen zu können.
Sollte dies nicht rechtzeitig erfolgen, besteht die Gefahr der Über-
zahlung und der Auftraggeber oder Käufer muss mit erhöhtem
Zeit- und Kapitalaufwand sein Geld zurückfordern, sofern bei der
ausführenden Firma noch etwas zu holen ist. Stellen Sie sicher,
dass Ihre Zahlungsleistungen nie höher sind, als der tatsächlich
geschuldete Betrag.
Sie wollen für Ihre Immobilie nicht mehr bezahlen, als erforderlich
> Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung die Sie überprüfen wollen
> Die Höhe des Sicherheitseinbehaltes ist Ihnen nicht bekannt
> Wie berechnet sich korrekt eine Wertminderung
> Welche Fristen sind einzuhalten
> Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Überzahlung
> Welche Kosten sind abzugsfähig
Unsere unabhängige Beratungsleistung
+ Prüfung der Immobilie auf Leistungsmängel
+ Berechnung der abzugsfähigen Kosten
+ Mitwirkung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
+ Beratung bei bereits erfolgter Überzahlung
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